UNESCO

Welterbe
ist mehr…

18. April 2022

... als der erste Blick vermuten lässt.

Um die Vielfalt und Facetten unserer einzigartigen Welterbestätten für Sie erfahrbar zu machen, begehen wir am 18. April 2023 den Österreichischen Welterbetag.

Am 18. April begehen die zwölf Österreichischen Welterbestätten jedes Jahr den „Österreichischen Welterbetag“. Als gemeinsamer Aktionstag soll er dazu beitragen, auf das UNESCO-Welterbe in Österreich aufmerksam zu machen und Bewusstsein dafür zu schaffen, dass es steter Bemühungen bedarf, diese einzigartigen Kultur- und Naturschätze vor Verfall oder Zerstörung zu bewahren. Die zwölf Österreichischen Welterbestätten möchten im Rahmen dieses Tages das Welterbe in Österreich erlebbar und erfahrbar machen. Spezielle Veranstaltungen und Aktionen -vor Ort und online – ermöglichen ungewohnte Blicke auf Altbekanntes, eröffnen neue Perspektiven oder vermitteln einen Eindruck von der Arbeit und den Bemühungen zum Schutz und Erhalt dieser einzigartigen Orte.

Seit 1983 wird der 18. April, auf Initiative des Internationalen Denkmalrates ICOMOS, von der UNESCO als „International Day of Monuments and Sites” bzw. “World Heritage Day”  begangen. In Anlehnung an diesen internationalen Tag hat die Österreichische Welterbestätten-Konferenz 2020 beschlossen, auch in Österreich einen solchen Aktionstag, den Welterbetag, zu etablieren.

Die UNESCO ist ein wichtiges Mitglied der – aus 15 Sonderorganisationen bestehenden – „UN-Familie“. Ihr Ziel: mit den Mitteln von Kultur, Bildung und Wissenschaft den Frieden zu erhalten, zu schaffen und zu sichern. Dazu bekennen sich insgesamt 193 Mitgliedstaaten und 11 assoziierte Mitglieder. Das Hauptquartier der UNESCO befindet sich in Paris. Die UNESCO wurde – kurz nach den Vereinten Nationen – im November 1945 gegründet. Den Anlass und Hintergrund bildeten die Katastrophen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts: zwei Weltkriege mit Millionen Toten, die Verfolgung und Vernichtung von ethnischen, religiösen und anderen Minderheiten, totalitäre Systeme, Massenvernichtungswaffen: Weil Hass und Vorurteile in den Köpfen entstehen, müssten sie auch dort verhindert werden.

Mit zahlreichen Programmen und Projekten versucht die UNESCO Antworten auf Probleme zu finden und diesen mit Wissen, Austausch und Zusammenarbeit zu begegnen. Die Einhaltung der Menschenrechte, die Gleichheit der Geschlechter, der nachhaltige Umgang mit der Natur sind dabei wesentliche Leitlinien.

In Österreich stellt die Österreichische UNESCO-Kommission die Präsenz der UNESCO sicher und fungiert als Kontakt- und Beratungsstelle für Angelegenheiten der UNESCO in Österreich.

1972 wurde von den Mitgliedstaaten der UNESCO das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ (kurz „Welterbekonvention) ins Leben gerufen, um Kultur- und Naturstätten, die für die gesamte Welt von Bedeutung sind, zu schützen.

Damit ein Bauwerk, ein Ensemble von Gebäuden, ein Naturdenkmal oder eine Landschaft als Welterbe gelten, muss eine zentrale Bedingung erfüllt sein: Das Kultur- oder Naturgebilde muss „außergewöhnlichen universellen Wert“ besitzen. Das heißt: Es muss aus der Fülle vergleichbarer Objekte deutlich herausragen. Und: Sein Verfall oder die mutwillige Zerstörung wären ein unwiederbringlicher Verlust für die Menschheit. Externe Fachberater aus Kultur- und Naturschutzorganisationen prüfen die Anträge und empfehlen dem Welterbekomitee die Aufnahme oder Ablehnung. In dem Verfahren werden Gesichtspunkte wie kulturelle Diversität und Nachhaltigkeit besonders berücksichtigt.

Bisher haben 194 Staaten diesen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet und sich dazu verpflichtet, jene Kultur- und Naturstätten von außergewöhnlichem universellen Wert für kommende Generationen zu bewahren. Aktuell gibt es 1.157 Welterbestätten in 167 Staaten der Welt. Sie stellen unschätzbare Zeugnisse der Natur- und Menschheitsgeschichte dar.

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